AGB

Ich gebe zu, ich lese auch nicht immer sehr gründlich die AGB, aber diese Passagen erinnern mich daran doch etwas aufmerksamer zu sein.

Nutzer überträgt [XYZ] .. eingestellten Inhalte [der Anzeigen] unentgeltlich ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an diesen Inhalten/Anzeigen. … [Der Benutzer] gewährt [XYZ] das Recht, an den Inhalten/Anzeigen Unterlizenzen zu erteilen.

Wenn Sie eine … [Anzeige] … aufgeben, oder eine Anfrage zu einer vorhanden [Anzeige] stellen, wird Ihre eMail in unseren Newsletter-Verteiler aufgenommen. … und erhalten automatisch den … Newsletter und … unserer Werbepartner.

Eine kleine, nette Auswahl. Bei der unteren bin ich mir nicht sicher, ob ich da nicht mal eine Abmahnung erfolgen sollte. Leider keine ich mich mit dem [Newsletter-]Recht nicht so aus. Ich glaube zu wissen, dass der Benutzer aktiv die Möglichkeit haben muss diesen bei der Bestellung/Registrierung o.ä. an/ab- zubestellen. Kennt sich jemand aus?

One Reply to “AGB”

  1. ich habe ebenfalls keine ahnung, kann mir aber nicht vorstellen das insbesondere fall zwei erlaubt ist.

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