Für mich zum Merken

Der Weg zum Ziel Bei Vertragsabschluss den Gerichtsstand beachten bzw. angeben Rechnung mit Zahlungsziel genaues Datum angeben, wird eh immer so gemacht Mahnung mit neuem Zahlungsziel muss nicht sein, bei Überschreiten des Zahlungsziels der Rechnung ist der Schulder in Verzug und muss nicht gemahnt werden die auf jeden Fall als Einschreiben-Einwurf schicken Antrag auf Erlass […]