Die Rückmeldung für das Sommersemester besteht zum ersten Mal aus Studiengebühren und Semesterbeitrag. Da wir beide ein Kind unter 14 Jahre betreuen, sind wir beide von den Studiengebühren befreit. Um das auch amtlich zu machen, müssen wir, wer hätte das gedacht, einen Antrag stellen. Und da kann man außer Befreiung der Studiengebühren auch einen Erlaß der Studiengebühren ankreuzen. Äh? Wer ist denn so blöd und gibt freiwillig 500 Euro ab? Freiwillige vor, meine Bankverbindung kommt per Mail.
4 Replies to “Studiengebühren”
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Ich habe meinen Antrag auch schon abgegeben und erfolgreich für 3 Jahre aufschub erhalten (habe allerdings nicht vor noch so lange zu studieren ;-)). Bei uns geht das mit dem Antrag auf Erlaß auch, ist dann aber ein Härtefall wenn man zu wenig Einkommen hat und man muss eine Eidesstattliche Erklärung und Nachweise einreichen. Da dieser Härtefall nur für einen Teil Studenten zutrifft, muss der Rest zahlen (ob er will oder nicht – von freiem Wille kann da dann keine Rede mehr sein). 😉
Wie für 3 Jahre? Der Antrag ist für ein Semester, dort kann man zwischen Winter- und Sommersemester wählen. Also alle halbe Jahr neu ausfüllen.
Wir haben hier (Sachsen-Anhalt) scheinbar andere Anträge … die Befreiung von den Studiengebühren wegen der Erziehung und Pflege eines Kindes wird mit einer Kopie der Geburtsurkunde gestellt und ich habe einen Bescheid bekommen, dass ich für die nächsten 3 Jahre von der Studiengebühr (500 Euro pro Semester) befreit bin.
In Niedersachsen ist zusätzlich zur Geburtsurkunde noch eine Meldebescheinigung nötig. Mal sehen, ob sie uns nur für das geforderte Semester befreien oder gleich für einen längeren Zeitraum.