Elterngeld – Beratung
Heute habe ich mit der, für mich, zuständigen Dame von der Elterngeldstelle telefoniert. Jetzt bin ich schlauer.
- Es werden die 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist (wenn man arbeitet, nicht ab dem Monat vor der Geburt) für die Berechnung des Nettoeinkommens herangezogen
- Für mein Nebengewerbe, welches noch nicht das komplette Kalenderjahr vor Geburt des Kindes existiert hat, muss ich die Gewerbeanmeldung und eine Gewinnermittlung vorlegen. Mein Steuerberater hat diese (nach § 4 Abs. 3 EstG) für das letzte Jahre (die paar Monate) erstellt. Die restlichen Monate (vor Beginn der Mutterschutzfrist) müssen mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung belegt werden.
- Nach der Geburt muss für das Gewerbe ebenfalls eine (vorläufige, formlose Erklärung dazu) monatliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt werden. Nach 3-4 Monaten prüft man dann, anhand der realen Zahlen, ob es hinkommt. Das Elterngeld wird eh nur vorläufig gezahlt. Ggf. bekommt noch was oder muss es zurückzahlen.
- Elterngeld gibt es erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist, wobei die 2 Monate von den 12 Monaten abgezogen werden. Somit kann man als vor der Geburt arbeitende Mama (ohne Elternzeitanteil des Partners) nur 10 Monate Elterngeld beziehen.
- Nach der Geburt kann man ja bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Studium (Aufwand Arbeitsstunden) zählt dabei nicht. Wahrscheinlich werden hier wirklich nur bezahlte Tätigkeiten berücksichtigt.
Ja, jetzt muss ich mal überlegen, was ich mache. Erstmal ein paar Einnahmen-Überschuss-Rechnungen.
schlau, wenn man sich vorher nen kopf darüber macht. nicht auszudenken, das alles kurz nach der geburt erledigen zu müssen…
Theoretisch habe ich ja die ersten zwei Monate nach der Geburt Zeit mich um den Antrag zu kümmern. Elterngeld wir ja dann eh erst nach dem Mutterschutz gezahlt und man würde es auch rückwirkend bekommen.
Aber ich bin froh, schon jetzt nach gefragt zu haben.
Nanu?? Kein weiterer Countdown mehr?? Ist das Baby etwa schon da?
Nein.